Heil- und Kostenplan erstellen: so läuft es richtig.
Ein Heil- und Kostenplan (HKP) entscheidet, ob ein Zahnersatzfall reibungslos genehmigt wird und ob Patientinnen und Patienten verstehen, was sie selbst zahlen. Hier steht, wie der HKP für gesetzlich Versicherte entsteht, wie sich der Festzuschuss berechnet und an welchen Stellen in der Praxis am häufigsten Honorar verloren geht.
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der HKP ist der Antrag der Praxis an die Krankenkasse, bevor Zahnersatz eingegliedert wird. Er enthält den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten für zahnärztliche Leistungen und Labor. Die Krankenkasse setzt darauf ihren Festzuschuss fest. Erst nach der Genehmigung beginnt die Behandlung.
Seit 2023 läuft der Weg zwischen Praxis und Krankenkasse elektronisch über das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ). Der Papierweg ist für Zahnersatz damit die Ausnahme.
Der Ablauf in fünf Schritten
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1
Befund und Planung
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt erhebt den Befund und legt die Versorgung fest. Aus dem Befund ergibt sich die Befundklasse und damit, welcher Festzuschuss überhaupt in Frage kommt.
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2
Kostenvoranschlag vom Labor
Das zahntechnische Labor kalkuliert die Material- und Laborkosten. Für die Regelversorgung gelten die Preise nach BEL II, für private Anteile die BEB oder die Preisliste des Labors.
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3
HKP im Praxisverwaltungssystem anlegen
Befund, Planung, zahnärztliches Honorar und Laborkosten werden im PVS zusammengeführt. Dabei wird auch das Bonusheft geprüft, denn es erhöht den Festzuschuss.
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4
Aufklärung und Einreichen
Die Patientin oder der Patient erfährt den voraussichtlichen Eigenanteil. Privat zu zahlende Leistungen werden schriftlich vereinbart. Dann geht der HKP an die Krankenkasse.
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5
Genehmigung, Behandlung, Abrechnung
Nach der Genehmigung muss der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten eingegliedert werden. Danach wird mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet.
Regelversorgung, gleichartig, andersartig
Regelversorgung
Die Versorgung, die für den Befund als medizinisch notwendig und ausreichend festgelegt ist. Abgerechnet wird nach BEMA.
Gleichartige Versorgung
Die Regelversorgung plus zusätzliche Leistungen, etwa eine aufwendigere Verblendung. Der Festzuschuss bleibt, die Mehrkosten zahlt die Patientin oder der Patient nach GOZ.
Andersartige Versorgung
Eine grundsätzlich andere Versorgung als die Regelversorgung, zum Beispiel eine Brücke statt einer Prothese. Der Festzuschuss bleibt erhalten, abgerechnet wird nach GOZ.
Wie hoch ist der Festzuschuss?
Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Er beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung und steigt mit lückenlos geführtem Bonusheft:
Bei geringem Einkommen greift die Härtefallregelung: Dann übernimmt die Krankenkasse bis zum doppelten Festzuschuss, höchstens aber die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung.
Fünf Fehler, die Honorar kosten
- 1.Unvollständiger Befund. Was nicht im Befund steht, kann nicht bezuschusst werden. Nachträgliche Änderungen kosten Zeit und oft eine neue Genehmigung.
- 2.Bonusheft nicht geprüft. Fünf oder zehn Prozentpunkte Festzuschuss gehen verloren, und der Eigenanteil fällt höher aus als nötig.
- 3.Laborkosten geschätzt statt angefragt. Weicht die spätere Rechnung deutlich ab, gibt es Rückfragen von Kasse und Patient.
- 4.Private Leistungen nicht schriftlich vereinbart. Ohne Vereinbarung vor der Behandlung lassen sich GOZ-Leistungen schwer durchsetzen.
- 5.HKP bleiben liegen. Der häufigste Fehler ist keiner der Abrechnung, sondern der Zeit: Pläne, die nicht zeitnah rausgehen, führen seltener zur Behandlung.
Und bei Privatversicherten?
Für Privatversicherte gibt es keinen Festzuschuss. Die Praxis erstellt einen Heil- und Kostenplan nach GOZ, den die Patientin oder der Patient bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreicht. Was erstattet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ein sauber begründeter Plan erspart hier die meisten Rückfragen.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre KZV oder eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.